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Senator für Inneres, 1 Berlin 31. Fehrbelliner Platz 2 16. Januar 1981 Herrn Dr. Andreas GERL
Sehr geehrter Herr Dr. Gerl! Die von Ihnen in
Ihrem Schreiben vom 24.11.1980 zitierten massiven Vorwürfe, die Herr
Tilman Fichter in einem Leserbrief an den "Spiegel" (Nr. 44 vom
27.10.198O) gegen das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin erhoben
hat, sind in dieser oder ähnlicher Form seit dem Bekanntwerden der
Tätigkeit des Herrn URBACH für das LfV Berlin im Jahre 1971 wiederholt
in der Öffentlichkeit vorgetragen worden. Alle
Beschuldigungen gegen das LfV Berlin im Zusammenhang mit der Tätigkeit
des Herrn URBACH sind jedoch bereits seinerzeit auf verschiedenen Ebenen
sehr intensiv erörtert bzw. überprüft worden. So hat sich das
Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner 7. Sitzung am 27.5.1971 mit dem
Fall befaßt; des weiteren hat der damalige Innensenator, Herr NEUBAUER,
in einer vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und
Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14.6.1971 eingehend und im
Detail über die Tätigkeit des Herrn URBACH für das LfV Berlin berichtet.
Die gegen Herrn URBACH erhobenen Vorwürfe wurden hierbei zurückgewiesen
bzw. der Sachverhalt entsprechend richtiggeste1It, Der Ausschuß hat von
dem Bericht Kenntnis genommen. - 2 - - 2 -
Darüber hinaus wurden die gegen Herrn URBACH erhobenen Beschuldigungen
von der Staatsanwaltschaft geprüft. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren
wurden mit einer Ausnahme sämtlich eingestellt. In diesem Fall wurde
Herr URBACH wegen der Weitergabe eines Jagdgewehres
ohne Wissen des LfV Berlin an eine andere Person zu einer
Geldstrafe verurteilt.
Im
einzelnen möchte ich zu den in dem Schreiben zitierten Vorwürfen aus dem
Leserbrief im "Spiegel"
wie folgt Stellung nehmen:
Zu a)
: Herr URBACH hat an der Demonstration nach dem Attentat
Zu b)
: Horst MAHLER übergab am 10. Februar 1969 eine Pistole
Zu
c): Herr URBACH hat am 26.2.1969 zwar bombenähnliche Körper
Zu
d): Der am 5.3.1969 in der Kommune I aufgefundene
Zu e): Es kann nicht ausgeschlossen werden,
daß der am 9.11.1969
Mit Nachdruck betone ich auch heute,
daß die von betroffenen Kreisen
immer wieder aufgestellte Behauptung, Herr URBACH sei für das
LfV Berlin als "Agent provocateur" tätig gewesen
oder wie es jetzt - 3 - - 3 - neuerdings heißt, daß LfV Berlin habe die damalige APO "kriminalisieren" wollen, jeder Grundlage entbehrt. Tatsächlich war es dem LfV Berlin durch die Tätigkeit des Herrn URBACH möglich, von der terroristischen Entwicklung von Teilen der damaligen APO von Anfang an Kenntnis zu erhalten und die politische Führung entsprechend zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
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