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Der Senator für Inneres BERLIN

Senator für Inneres, 1 Berlin 31. Fehrbelliner Platz 2

16. Januar 1981

Herrn

Dr. Andreas GERL      
Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin
Feurigstraße 62


lOOO Berlin 62

 

Sehr geehrter Herr Dr. Gerl!

 

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 24.11.1980 zitierten massiven Vorwürfe, die Herr Tilman Fichter in einem Leserbrief an den "Spiegel" (Nr. 44 vom 27.10.198O) gegen das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin erhoben hat, sind in dieser oder ähnlicher Form seit dem Bekanntwerden der Tätigkeit des Herrn URBACH für das LfV Berlin im Jahre 1971 wiederholt in der Öffentlichkeit vorgetragen worden.

 

Alle Beschuldigungen gegen das LfV Berlin im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Herrn URBACH sind jedoch bereits seinerzeit auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv erörtert bzw. überprüft worden. So hat sich das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner 7. Sitzung am 27.5.1971 mit dem Fall befaßt; des weiteren hat der damalige Innensenator, Herr NEUBAUER, in einer vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14.6.1971 eingehend und im Detail über die Tätigkeit des Herrn URBACH für das LfV Berlin berichtet. Die gegen Herrn URBACH erhobenen Vorwürfe wurden hierbei zurückgewiesen bzw. der Sachverhalt entsprechend richtiggeste1It, Der Ausschuß hat von dem Bericht Kenntnis genommen.

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Darüber hinaus wurden die gegen Herrn URBACH erhobenen Beschuldigungen von der Staatsanwaltschaft geprüft. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden mit einer Ausnahme sämtlich eingestellt. In diesem Fall wurde Herr URBACH wegen der Weitergabe eines Jagdgewehres ohne Wissen des LfV Berlin an eine andere Person zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im einzelnen möchte ich zu den in dem Schreiben zitierten Vorwürfen aus dem Leserbrief im "Spiegel" wie folgt Stellung nehmen:

Zu a) : Herr URBACH hat an der Demonstration nach dem Attentat
  
     auf Rudi DUTSCHKE u.a. vor dem Springer-Hochhaus
        teilge
nommen. Er hat sich weder an Ausschreitungen
        beteiligt,
noch hat er Molotow-Cocktails verteilt.

Zu b) : Horst MAHLER übergab am 10. Februar 1969 eine Pistole
              
7,65 an Herrn URBACH mit der Bitte, diese in eine
       leichtere Waffe umzutauschen. MAHLER hat die Pistole
       jedoch
nach zwei Tagen zurückverlangt. Exekutivmaßnahmen
       konn
ten wegen der Gefahr einer Enttarnung nicht
       durchgeführt
werden.

Zu c): Herr URBACH hat am 26.2.1969 zwar bombenähnliche Körper
       mit zum sog. INFI gebracht, diese dort aber nicht
       verteilt.
Er hatte diese zuvor am gleichen Tage von
       einem anderen
Angehörigen der damaligen APO mit der
       Auflage erhalten,
sie zu dieser Besprechung im INFI
       mitzubringen.

Zu d): Der am 5.3.1969 in der Kommune I aufgefundene
       bomben
ähnliche Körper wurde dort nicht von Herrn URBACH
       abge
stellt.

Zu e): Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der am 9.11.1969
      
im Jüdischen Gemeindehaus gefundene bombenähnliche
       Körper
sich am 26.2.1969 vorübergehend im Besitz von
       Herrn
URBACH befunden hat.

Mit Nachdruck betone ich auch heute, daß die von betroffenen Kreisen immer wieder aufgestellte Behauptung, Herr URBACH sei für das LfV Berlin als "Agent provocateur" tätig gewesen oder wie es jetzt

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neuerdings heißt, daß LfV Berlin habe die damalige APO "kriminalisieren" wollen, jeder Grundlage entbehrt. Tatsächlich war es dem LfV Berlin durch die Tätigkeit des Herrn URBACH möglich, von der terroristischen Entwicklung von Teilen der damaligen APO von Anfang an Kenntnis zu erhalten und die politische Führung entsprechend zu unterrichten.

Um Ihnen eine bessere Beurteilung des unter c) bis d) von Ihnen angeschnittenen sog. Bombenkomplexes zu erleichtern, bin ich bereit, Ihnen die Einsichtnahme in den Teil des seinerzeit  vor dem Ausschuß für Sicherheit und Ordnung des Abgeordentenhauses von Berlin erstatteten Berichtes, der sich mit diesem Komplex befasst, zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

pupu2