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3. Stabilisierung des Euro

 

3.1 Änderung der Euro- bzw. Lissabon-Verträge

 Es ist im April/März 2010 offensichtlich geworden, dass mindestens Titel VIII „Die Wirtschafts- und Währungspolitik“ des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) als Teil des Lissabon-Vertrages inhaltlich völlig überholt und neu ausgerichtet werden müssen. Dabei kommt es natürlich in erster Linie darauf an, dass sich die faktische Weiterentwicklung der Politik in Europa auch widerspruchsfrei in den zentralen Europäischen Rechtsakten wieder findet. Es kann nicht sein, dass die neue Rolle der EZB dem Wortlaut z.B. der Artikel 123 und 127 zuwider läuft. Und es kann natürlich auch nicht sein, dass die erkennbare politische Philosophie zumindest von Teil VIII des AEUV auf der vollständigen Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten aufgebaut ist, obwohl jetzt alle Beteiligten wissen, dass diese Philosophie spätestens seit dem Zweiten Euro-Stabilisierungsprogramm vom 09.05.10 in Trümmern liegt.

 a) Auf der Grundlage der europäischen Verträge von Maastricht(Euro-Einführung) und Lissabon ist jedoch eine echte gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht vorgesehen. Dieses kann erst ein europäischer Bundesstaat mit entsprechenden verfassungsmäßigen Kompetenzen bewerkstelligen. Daher wird z.Zt. im Begriffsdurcheinander von Koordination und Abstimmung europäische Inkompetenz verwaltet.

In allen europäischen Nationalstaaten ist die nationale Souveränität Kerngedanke der jeweiligen Verfassung oder – wie in GB – Kern des politischen Selbstverständnisses von Parlament, Regierung, Judikative und auch der jeweiligen Medien und politischen Organisationen wie Parteien und Verbänden.

In keinem Nationalstaat ist es z.Zt. möglich z.B. das Budgetrecht des Parlaments teilweise oder ganz in die Zuständigkeit der EU zu übergeben. Diese eindeutig zu benennende Mangelkompetenz bei der EU macht es unmöglich, mit „Koordination“ oder „Absprache“ an den jeweiligen nationalen Parlamenten vorbei eine wirksame einheitliche europäische Politik zu machen. Insbesondere bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik gibt es 16 autonome Euro-Partner oder 27 autonome EU-Partner.

Wenn ein einheitlicher europäischer Gestaltungswille da wäre, ließe sich vielleicht mit „Koordination“ und Abstimmung“ hier und da im Vorfeld-Handeln der Staaten etwas bewegen, aber es bleibt insbesondere für die Währungspolitik immer ein entscheidendes Stück „zu wenig“.

Zudem ist gerade im Feld der Wirtschafts- und Finanzpolitik eine europäische Einheitlichkeit grundsätzlich nicht zu erwarten, weil in Brüssel sowohl bei den 16 wie auch bei den 27 immer Regierungen völlig unterschiedlich politischer Orientierung zusammensitzen. Hier prallen grundsätzlich die unterschiedlichen Interessen nicht nur der Nationen sondern vor allem auch die innen- und gesellschaftspolitischen Interessengegensätze aufeinander, die ein grundsätzlich einheitliches Handeln nicht erwartbar machen. Die neuen sog. Mehrheitsabstimmungen aus dem Lissabonvertrag können hier nicht wirksam werden, da sich das Budgetrecht des Parlaments nicht mit Abstimmungsregeln irgendwelcher Art nach Brüssel verschieben lässt.

 b) Die aktuelle Euro-Krise kann – vermutlich – wegen der alles in allem noch überschaubaren Risikolage Griechenlands von der Euro-Zone ökonomisch geschultert werden.

Dennoch sollten für alle denkbaren weiteren Fälle die Beistands- und Kontrollregularien für ein Mitgliedsland mit offensichtlichen Stabilitätsproblemen verschärft werden, um mit hoher Wirksamkeit agieren zu können:

< Zum einen sollten die jeweils notwendigen Hilfen umfassender, schneller, flexibler und insgesamt wirksamer werden.

< Zum Zweiten sollten die Handlungsauflagen an das betreffende Mitgliedsland so gestaltet werden, dass sie real überhaupt umgesetzt werden können. Es verbieten sich Maßnahmen, die das jeweilige Mitgliedsland in Situationen extremer Handlungsunfähigkeit treiben. Im konkreten Fall Griechenland verbieten sich daher superkurze Wunderkurten, die nichts als eine Großrezession erzeugen.

< Zum Dritten sollten die Kontrollmaßnahmen professionalisiert werden und eine sachgerechte Steuerung erlauben. Dazu gehört spezifisch ausgebildetes Personal und umfassende Kontrollkompetenzen. Diese müssen grundsätzlich für jedes Euro-Land wirksam werden können..

< Schließlich sollte zumindest die Möglichkeit für jedes Euro-Land geschaffen werden, aus dem Euro-Verbund dauerhaft oder befristet auszuscheiden. Dieses könnte insbesondere bei einem nicht mehr reparablen Verlust von Konkurrenzfähigkeit notwendig werden, um das Land z.B. durch eine Abwertung der (neuen)eigenen Währung schnell wieder konkurrenzfähig zu machen.

 c) Wenn Griechenland noch im Mai 2010 die von den Euro-Staaten beschlossenen ca. 30 Mrd. € abrufen wird, um die Neuverschuldung und Umschuldung für das Jahr 2010 für 5 % Zinsen abzuwickeln, dann ist der konkreten Spekulation zunächst ein großer Raum entzogen. Die politische Forderung als „Lehre“ aus der verdaddelten Griechenland-Hilfe bestünde dann für die nächsten Spekulationsopfer-Kandidaten der PIIGS-Reihe aus der Konsequenz, bei den nächsten Fällen sofort zu handeln, um überhaupt keine Spekulation aufkommen zu lassen. Da die bisher festgesetzten 5 % Verzinsung deutlich unter den Spekulationszielen liegen, kann Griechenland  - und alle anderen Kandidaten – ziemlich sicher sein, dass keine größeren Mengen von Schuldverschreibungen mehr angeboten werden. Allein die Höhe der hier ggfs. einzusetzenden Mittel verursacht ein politisches Problem, da sich die Euro-Länder mit einiger Sicherheit nur für überschaubare Risiken einbinden lassen werden.

Es gibt vereinzelte Stimmen aus der Politik der europäischen Länder, die auf diesen erkennbaren Zwiespalt zwischen geltendem Europa-Recht und der faktischen Politik in Europa (zumindest in den Fragen der Verteidigung des Euro) hinweisen. Dabei wird jedoch darauf verwiesen, wie problematisch ein „Aufschnüren“ des Lissabon-Vertrages wäre, wie lange es dauern würde und wie unwahrscheinlich ein notwendiges einstimmiges Ländervotum zu erreichen wäre. Diese ersten Meinungsäußerungen der Politik sind daher leider nur unter  dem Stichwort „Zwar wäre es schön, aber leider geht es nicht!“ abzulegen.

 Während die Kardinalfrage nach der vollständigen nationalen Souveränität in manchen Mitgliedsländern heute vielleicht noch gar nicht im Mittelpunkt einer politischen Debatte steht, ist das in Deutschland völlig anders. Hier gibt es ein Verfassungsgericht, und hier hat dieses Verfassungsgericht erst in allerletzter Stunde den Weg zum Lissabon-Vertrag mit einem Urteil frei gemacht, dass die Grenzen für einen weitergehenden Verlust von wesentlichen Souveränitätsrechten der Bundesrepublik Deutschland mit dem bestehenden Lissabon-Vertrag gesetzt hat.

Fazit: Ein neuer Europa-Vertrag mit einer realistischen Verteilung (auf der Grundlage der Faktenlage nach dem 09.05.10) der politischen Kern-Kompetenzen zwischen der EU und den einzelnen Nationalstaaten ist nötig aber realistisch nicht zu erwarten.

3.2 Planungsrahmen für den notwendigen Kern einer einheitlichen Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik in der EU

 

Eine dauerhafte Stabilisierung des Euro kann dauerhaft nur gelingen, wenn die z.Zt. 16 Staaten im Euro-Verbund mindestens ihre Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik weitgehend einheitlich gestalten.

 

Dieses geht aber nur, wenn die hier notwendigen politischen Kompetenzen zweifelsfrei in der EU zentralisiert werden.

Ein unabhängiges, souveränes europäisches Parlament muss das Budgetrecht ausüben, eine Regierung, die dem Parlament voll verantwortlich ist und eine faktische Rückstufung der Parlamente und Regierungen der bisherigen – zumindest fiktiv souveränen – Mitgliedsländer zu nicht-selbständigen Bundesstaaten des Bundesstaates Europa … und noch vieles mehr …wäre nötig, um die einheitliche Euro-Währung dauerhaft und glaubwürdig gewährleisten zu können. Ein Staatenbund souveräner Nationalstaaten kann sich auf allen möglichen Politikfeldern vertraglich annähern, abstimmen, informieren, und – in gewissen Grenzen – auch koordinieren, es können auch gemeinsame Gremien geschaffen werden, um konkrete administrativ-politische Arbeitsfelder zu bearbeiten (Montanunion, Euratom, …), aber die Kernbereiche der Souveränität wie Krieg oder Frieden,  … oder eben auch eine gemeinsame Währung … können nicht von einer Zentrale lediglich verwaltet und von einem Gremium von unabhängigen Staatschefs (Rat der EU) verantwortet werden.

Auch Frau Merkel hat – so hat sie es im Bundestag am 19.05.10 gesagt – den inneren Zusammenhang gesehen, als sie davon sprach, dass Europa irreparabel Schaden nehmen wird, wenn der Euro scheitert. (Sie zieht offensichtlich jedoch keine wirklichen Schlüsse aus ihrer Analyse. Leider!)

Der Euro ist daher in seiner gewünschten Dauerhaftigkeit und Stabilität strikt an das politische Konzept  „Europäischer Bundesstaat“ gebunden.

Die Politik muss in absehbarer Zeit dieses Ziel formulieren.

Da das Erreichen dieses Ziels mit dem Verlust der Souveränität des eigenen Nationalstaates verbunden ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Übergangsprozess sich etwa auf dem Problemniveau der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages bewegen wird. Hier werden alle Vorbehalte gegen den angestrebten europäischen Föderalisierungsprozess verhandelt werden. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die europäischen Auseinandersetzungen der vergangenen 100 Jahre – immer im Rahmen der nationalen Souveränitäten - schon zu zwei Weltkriegen und zu vielen anderen militärischen und halbmilitärischen Auseinandersetzungen geführt haben. Der Übergang zum Europäischen Bundesstaat könnte - auch historisch sinnvoll - in den nächsten Jahren vollzogen werden.

 

Aber:

Die Übergangsperiode wird lange währen.

 

Heute sind – zugespitzt - die beiden Varianten denkbar:

< Der Europäische Bundesstaat wird – später einmal – verwirklicht, seine Währung ist der dann neu einzuführende Euro.

< Der Euro wird solange verteidigt, bis sich Europa in notwendigem Umfang auf einen Bundesstaat hin bewegt hat. Dieser Prozess wird sehr viel schneller verlaufen müssen als der erste, weil die notwendige Verteidigung des Euro in der gesamten Übergangszeit die jeweiligen Problemfelder immer wieder zuspitzen und konkretisieren wird. Dieser Prozess kann nur gelingen, wenn sich in den Euro-Ländern – mindestens in den wichtigsten – eine politische Zielsetzung hin zum Bundesstaat Europa durchsetzen wird, die sich in den großen Volksparteien und den wichtigsten gesellschaftlichen Großgruppen darstellen muss.

 

3.3 Euro-Länder-Variante für Umschuldungen und Entschuldungen

 Die z.Zt. von den Ländern der Euro-Zone angestrebte Konsolidierung aller Mitgliedsländer soll durch

< die Setzung konkreter Ziele Gesamtschuldensumme 60 % des BIP, jährliche Neuverschuldung 3 % des BIP),

< Kontroll, Interventions- und Strafmaßnahmen zur Erreichung obiger Ziele;

< Sonderauflagen mit Sonderkontrollen, Sonderinterventionen und Sonderstrafen für solche Mitgliedsländer, die sich auf dem üblichen globalen Geldmarkt nicht mehr refinanzieren können;

< Bereitschaft jedes Euro-Landes, die Sonderauflagen der Euro-Zone mit entsprechenden innenpolitischen Sanierungs- und Sparmaßnahmen zu untersetzen;

< Bereitstellung von Hilfen in Form von mit 5 % verzinsten Sonderkrediten der Mitgliedsländer oder der neuen europäischen Zweckgesellschaft für gemeinsame Euro-Schuldverschreibungen;

< gemeinsame Euro-Länder-Verabredungen zur Regulierung der europäischen Finanzindustrie u.ä.m.

 Wer davon ausgeht, dass mit diesem Instrumentarium der Euro dauerhaft stabilisiert werden kann, der befindet sich jetzt auf der Höhe der aktuellen EU/Euro-Beschlüsse.

Wer diesen Prozess skeptisch sieht, wer davon ausgeht, dass mit diesen Instrumenten niemals eine einheitliche Wirtschafts- Finanz- und Haushaltspolitik in der Eurozone – oder etwa in der ganzen EU – betrieben werden kann, der muss eine Lösung finden, um die einzelnen Risikostaaten finanzpolitisch wieder aktionsfähig zu machen.

Die Parallele zur kapitalistischen Einzelwirtschaft lässt sich – etwa bei dem Versuch einer Übertragung eines Insolvenzverfahrens einer Einzelfirma – nur sehr bedingt verwenden, um eine Lösungsstrategie zu erarbeiten.

So kann ein souveräner Einzelstaat nicht insolvent werden, weil es zum einen kein Insolvenzverfahren für Staaten gibt und weil jeder Staat  - wegen der ihm unterstellten vollständigen Souveränität - selber sehen muss, wo er bleibt.

Es gibt auch keinen Insolvenzverwalter für Staaten – u.a. deswegen, weil es hier auch kein Insolvenzrecht gibt.

Aber: Es gibt den IWF, der in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Verfahren vorgeschlagen, moderiert und geführt hat, um die Gläubiger von Staaten zusammenzubringen und in eine Verhandlung mit dem überschuldeten Staat einzuschalten. Das führte bei erfolgreichen Versuchen zu weitgehenden Teilentschuldungen der Problemstaaten und zur Zahlung wenigstens von Restvolumina der staatlichen Verbindlichkeiten.

Und: Es gibt die EU/Euro-Zone, die sich hier in möglichst kurzer Zeit zu einem Verfahren für Euro-Länder und für sonstige EU-Länder durchringen sollte.

Dabei muss ein Prozess beschrieben werden, der schnell verlaufen kann, dessen Abschlussquoten sicher erbracht werden und, der die weitere aktive Teilnahme des Staates als Euro-Mitgliedsland, als Eu-Mitgliedsland ermöglicht. Allerdings sollte für den Staat an dieser Stelle auch die Möglichkeit eröffnet werden, aus dem Euro-Verbund auszusteigen oder die EU-Mitgliedschaft aufzugeben. (Den Herauswurf gegen den Willen des Staates kann es nicht geben, da sich alle EU- und Euro-Staaten zu einer politischen Union vereinigt haben, die keine Ausschlussgründe kennen darf. Allerdings dürfen bei der Entschuldung bzw. Teilentschuldung Instrumente angewendet werden, die nicht in jedem Fall auch die Akzeptanz des jeweiligen Staates benötigen.)

 Anfang Juni hat der Chef der dt. Bundesbank, A. Weber,  deutlich gemacht, dass er in keiner Weise  eine wirkliche politische Integration Europas sieht und deshalb weiterhin der Überzeugung ist, dass eine Teilentschuldung von Euro-Staaten grundsätzlich möglich sein sollte.

Die EZB müsste hier mit ihrem gesamten Prestige und Einfluss die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um einen solchen Prozess, der unbedingt sehr schnell und erfolgreich durchgeführt werden müsste, einleiten und abwickeln zu können. Dabei wird es politisch erforderlich sein, dass insbesondere die Einleitung eines solchen Verfahrens nur nach Antrag des betreffenden Landes beginnen kann.

Nur mit einem solchen Verfahren gibt es eine Chance, die weitere politische Integration Europas noch eine längere Zeit aufzuschieben. Mit einem solchen Verfahren, können politisch nicht tragbare disproportionale Entwicklungen zwischen den Euro-Staaten grundsätzlich bereinigt werden. Ohne ein solches Verfahren, bleiben zum einen alle bekannten und neuen Überschuldungsprobleme akut und gefährden den Euro-Tauschwert und lösen zum anderen immer weitere Euro-Konsolidierungsmaßnahmen aus. Die Euro-Zone wird zur alternativlosen umfassenden Solidargemeinschaft.

 Mit allen notwendigen „kleinen Lösungen“ der Euro-Problemlagen – der jetzigen Konsolidierungspolitik von Rat und EZB, der angedachten Teilentschuldung von Euro-Staaten und auch mit der „Wirtschaftsregierung“ des franz. Präsidenten Sarkozy – muss jedoch mindestens der AEUV des Lissabonvertrages geändert werden.

Ob das noch einmal im Rahmen der EU-Mitglieder mit Zustimmung aller Parlamente möglich sein wird oder ob es nötig werden wird, spezifische Euro-Verträge nur mit der Euro-Gruppe zu machen, ist z.Zt. völlig ungeklärt.

  

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