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Anschlussförderung
des Berliner Wohnungsbaus muss eingestellt werden Zu den Plänen des Senators für
Stadtentwicklung, eine modifizierte Anschlussförderung nach den
Empfehlungen einer „Expertenkommission“ durchzusetzen, erklären
für die Vereinigte Linke in der SPD die SprecherInnen Gerlinde
Schermer, Hans-Georg Lorenz und Dr. Konstanze Kube: 1.
Die
Expertenkommission war so zusammengesetzt, dass eine Entscheidung
gegen die Interessen der Allgemeinheit und zu Gunsten der ohnehin unmäßig
geförderten Eigentümer herauskommen mussten. Die äußerst knappe
Entscheidung (4:3) macht deutlich, dass die Vertreter der
Immobilienbranche für die
weitere Förderung votierten, die Vertreter der Wissenschaft und die
Vertreterin der Grünen dagegen.
Und dieses Votum erfolgte, obgleich die Kommission von dramatisch
falschen Daten und falschen Berechnungen ausging (siehe Anlage), die
man sich nur als bewusste Falschinformation von interessierter Seite
erklären kann. Wir können nicht glauben, dass Senator Strieder, der
die SPD-Fraktion auch über das Abstimmungsverhalten des Vorsitzenden
der Kommission falsch informierte, auch darauf keinen Einfluss
genommen hat. 2.
Aber
selbst diese grob verfälschenden Informationen konnten nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Einstellung der Anschlussförderung die bei
weitem beste Lösung für die Stadt ist. Nur bei Annahme eines
erfundenen „schlechtesten Falles“ (worst case), der nachweislich
nicht eintreten kann, sei, so die Kommission, die „modifizierte
Anschlussförderung“ die bessere Lösung. 3.
Bei
zutreffender Datengrundlage und richtiger Berechnung ist die Weiterförderung
eine katastrophale Fehlentscheidung, die Berlin mindestens 6
Milliarden € mehr kosten wird als die Einstellung der Förderung.
Selbst dann, wenn man Mietern in großzügigster Weise hilft und
Wohnungsbaugesellschaften, deren Notlage durch die Abschöpfung ihres
Vermögens zu Gunsten des öffentlichen Haushalts entstanden ist,
ausreichende finanzielle Hilfe gewährt, bleiben die Leistungen
Berlins bei einem Bruchteil dessen, was sie aufbringen müsste, wenn
den Empfehlungen der Expertenkommission gefolgt wird. Senator Strieder ist aufgefordert, zur Wahrheit zurückzukehren und seine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft der Bürger zu erfüllen. Anlage zum
offenen Brief an die Abgeordneten
Peter
Strieder hat wieder falsch gerechnet!
Die Berechnungen der Expertenkommission sind aus deren Bericht nicht exakt nachvollziehbar. Peter Strieder beruft sich auf deren Zahlenwerk. Bei den nachprüfbaren Daten sind viele falsch und unvollständig. Hier sollen nur sechs von weiteren möglichen Beispielen dargelegt werden: 1. Die Zahl der geförderten Wohnungen ist falsch – mit dramatischen Folgen. Die Expertenkommission geht für die Jahre 1988-1997 von 24.355 Wohneinheiten aus (Seite 17). Dabei beruft sie sich auf Daten, die ihr von der IBB gegeben wurden. Aus den Tätigkeitsberichten der IBB (hier sind Falschangaben strafbewehrt) geht aber hervor, dass 36.081 Wohneinheiten gefördert wurden. Die unterschlagenen Förderungen sind unten dargestellt. Hier wurden aber die teuersten Wohnungen mit einer Kostenmiete bis zu 37,91DM m²/p.a. im Jahr 1992 erstellt, deren Förderung (und Anschlussförderung) auch am meisten kostet. Peter Strieder hat die Fehler teilweise zugegeben, mit der seltsamen Begründung, es habe einen „Übermittlungsfehler“ gegeben.
Es gibt also 50% mehr Sozialwohnungen als die Kommission dargestellt hat. Es gäbe also 50 % mehr Ersparnisse als die Kommission auf Seite 10 berechnet hat (wobei sie auch noch falsch rechnete). In Wahrheit ist die Zahl noch viel höher, weil die unterschlagenen Wohnungen, wie oben dargestellt, diejenigen waren, die besonders hoch gefördert wurden. (Beispiel: 1988 war die – überhöhte – Kaltmiete 22,95 DM/qm. Davon bezahlt der Mieter 5,48 DM/qm. Der Staat gibt also 17,47 DM/qm DM pro Monat und Quadratmeter als Förderung. – 1993 beträgt die – überhöhte – Kaltmiete 34,66 DM/qm. Der Mieter zahlt davon 7,29 DM/qm. Die Förderung beträgt 27,37 DM pro Monat und Quadratmeter. Es ist klar, warum man gerade diese Jahrgänge niedrig ansetzen wollte!) 2. Ein weiterer Fehler unterläuft der Kommission bei der Berechnung des sogenannten Barwertes: Der Begriff Barwert kann unterschiedlich verwendet werden. In unserem Fall allerdings nur dazu, eine zukünftige Schuld bereits heute durch Berücksichtigung des Inflationseinflusses vergleichbar zu machen. Die Kommission verwendet den Begriff jedoch so, als ob es sich um zukünftige Guthaben handelt. Dies ist jedoch für das Land keineswegs der Fall. Vielmehr müssen bei einer Übernahme der Verpflichtungen Kredite aufgenommen und natürlich auch zusätzliche Zinsen bezahlt werden. Durch die zukünftige Verzinsung der zusätzlichen Schulden aus der Förderungsverlängerung werden die zukünftigen Rückzahlungen am Ende sogar das zwei- bis dreifache der ausgewiesenen Nominalwerte betragen. Wenn also im Papier der Expertenkommission von einer Einsparung im „Barwert“ von 555 Mio. € geschrieben wird, dann beträgt der Nominalwert 1.370 Mio. €. Würden die Förderung weitergezahlt werden, müsste das Land Berlin Kredite dazu aufnehmen und würde dafür Zinsen und Tilgung in einer Höhe von etwa 3.500 Mio. € zurückzahlen müssen. Das wären allerdings inflationsbereinigt nur etwa 1.750 Mio. € nach heutiger Kaufkraft. Der Barwert ist also eine reine Vergleichsgröße, die über die tatsächlich zu zahlenden oder eingesparten Beträge wenig aussagt, sondern nur Vergleiche mit in gleicher Methode gewonnenen Beträgen ermöglicht. Derjenige, der das nicht weiß, läuft Gefahr, dass er nicht erkennt, über welche Beträge er tatsächlich entscheidet. 3.
Legt man den Vorschlag der Expertenkommission (auf der
Basis von 36.081 geförderten WE, maximaler Mietensteigerung, der
Umstellung auf die Restschuld und ohne Eigenkapitalverzinsung)
zugrunde, ergibt sich eine Fördersumme von ca. 1.500 Mio. € in 15
Jahren. Dies ist der Nominalwert der Förderung. Da diese Summe als
Kredit aufgenommen werden muss, ergibt sich ein tatsächlich zu
zahlender Betrag in Höhe von 3.750 Mio. €. Diese Förderung müsste
allerdings, weil sie eine „Restschuldförderung“ ist, danach noch
einmal um mindestens 15 Jahre mit einem enormen Zinsanschlußrisiko
verlängert werden, da wir uns derzeit in einer Niedrigzinsphase
befinden. Allerdings können bei Einstellung der Förderung
die Bürgschaften fällig werden. Die Kommission geht hier von 10 %
(53 Mio. €), Peter Strieder von 35 % (185 Mio. €) eines
Gesamtrisikos in Höhe von 530 Mio. € nominal aus, die für das Land
fällig werden könnten. Diese sind von den Einsparungen abzuziehen,
sodass sich bei eingestellter Förderung eine absolute Einsparsumme
von 1.315 Mio. € ergibt. Einschließlich Zinsen und Tilgung wird
eine Gesamtsumme in Höhe von 3,3 Milliarden € eingespart. Die Kommission behauptet, es könne eine Situation geben, bei dem die Anschlussförderung finanziell günstiger sein soll als deren Einstellung. Unter anderen unwahrscheinlichen Bedingungen, die eintreten müssten, ist auch die, dass der Bund nicht bürgt und das Land Berlin alle Bürgschaften voll erfüllen muss. Die Rückbürgschaften können aber auch nach dem Expertenbericht vom Bund nicht abgelehnt werden - Seite 40 -, so dass ein solcher Fall nur dann eintritt, wenn das Land Berlin freiwillig darauf verzichtet, was angesichts der Verfassungsbeschwerde gar nicht möglich ist. Strieders Behauptungen, der Bund könne die Bürgschaft verweigern, ist abwegig. Beachtlich ist allerdings, dass er diese Behauptung darauf stützt, in Berlin sei so viel Korruption am Werk gewesen, dass der Bund darauf eine Ablehnung stützen könnte. Er muss es ja wissen! 4.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass allein der
Verwaltungsaufwand für die Anschlussförderung nach dem
Kommissionsbericht (auf S. 71) 50 Millionen € verschlingen wird. Berlin, den 20.01.2003 |
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