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Große Anfrage

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über

Das Risiko mit der Risikoabschirmung

Wir fragen den Senat:

1.       Welche Kenntnisse hat der Senat mittlerweile über den Zustand der Immobilien in den von der Bankgesellschaft und ihren Töchtern aufgelegten Fonds und über die Verluste der einzelnen Fonds?

2.       Welche Kenntnisse hat der Senat über die Immobilien in den Objektgesellschaften und welche und wieviele Gesellschaften wurden nachträglich aus der Risikoabschirmung herausgenommen, weil sie z.B. erst 2001 gegründet wurden, wie dies am 9. April 2002 zugesagt wurde?

3.       Welche genauen Informationen hat der Senat über den Zustand der für die Riskobetrachtung relevanten Mietvertragsdaten und ihre Erfassung?

4.       Welche Konsequenzen zieht der Senat, wenn bei den Immobilienkäufen der  abgeschirmten Fonds Betrug oder Untreueverdacht besteht?

5.       Welche Konsequenzen zieht der Senat, wenn nicht nur eine Immobilie, sondern auch die „Pre-opening-Kosten“ übernommen wurden wie z.B. bei ProSeniore und welche Auswirkungen hat die Inhaftierung des Geschäftsführers dieser Gesellschaft auf die geschuldeten 40 Millionen Euro?

6.       Welche Schritte ergreift der Senat, um die Fondsanleger an der Minimierung der Schäden aus den Fonds zu beteiligen?

7.       Welche Revitalisierungsmaßnahmen wurden bisher durchgeführt und wie hoch sind bisher die Kosten dafür, haben z.B. auch die Mieter in Cottbus eine Chance auf Modernisierung ihrer ehem. Aubiswohnungen, wie es ihnen seit zwei Jahren versprochen wurde?

8.       Welche Auswirkungen hat die Insolvenz des Hausverwalters WSHG und wer übernimmt deren „Verpflichtungen“?

9.       In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurde bisher Schadensersatz für abgeschirmte Risiken eingefordert?

10.   Wie verhindert der Senat, dass die Risiken durch schlechtes Management, fehlende Revitalisierung oder neue Seilschaften, täglich größer anstatt kleiner werden?

11.   Wie weit ist der Aufbau der Controllinggesellschaft gediehen, wann und mit welchem Know how wird sie ihre Arbeit aufnehmen?

12.   Welche Maßnahmen wird der Senat beim Verkauf der Bankgesellschaft ergreifen, um die abgeschirmten Risiken von dem Rest der Bank zu trennen? Wie wird er die weitere Aufklärung der Affäre durch den Untersuchungsausschuss bei einer Privatisierung der Bank garantieren?

 

Begründung:

  Mit der Risikoabschirmung hat das Berliner Parlament in einem nie da gewesenen Umfang, finanzielle Verpflichtungen übernommen. Diese Kosten basieren in keinerweise auf Ausgaben durch Staatsaufgaben, sondern sind ausschließlich auf das Missmanagement innerhalb der Bankgesellschaft Berlin zurückzuführen. In diesem einmaligen Vorgang garantiert das Land Berlin den Steuerabschreibern langfristig noch zusätzliche Gewinne.

Die Bearbeitung all der unglaublichen Vorfälle in der Bank und deren Töchtern scheint immer noch nicht klare Erkenntnisse über die Immobilien, deren Ertrag und Zustand und die notwendigen Revitalisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Diese sind aber von ganz entscheidender Bedeutung für die Höhe der zukünftigen tatsächlich zu zahlenden Verluste.

Firmeninsolvenzen mit denen sich auch aus Verpflichtungen gestohlen werden kann, Inhaftierungen von Geschäftsführern, Entlastungen von persönlich haftenden Gesellschaftern, Leerstand durch nicht durchgeführte Sanierung oder die Unzulänglichkeiten bei der Durchführung der Risikoverwaltung führen täglich zur Erhöhung der Belastung der SteuerzahlerInnen, die dieses Desaster nicht zu verantworten haben.

Es ist die dringende Aufgabe des Senats, alles erdenkliche zu tun und zu versuchen, um die zu zahlenden Verluste zu minimieren und dabei selber den Prozess voran zu treiben und nicht zu warten, was die Bank von sich aus zu tun bereit ist.

Berlin, den 3. September 2002

  Dr. Klotz                     Wieland                      Oesterheld

und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen