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Große Anfrageder
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Das
Risiko mit der Risikoabschirmung Wir fragen den
Senat: 1.
Welche Kenntnisse hat der Senat mittlerweile über den
Zustand der Immobilien in den von der Bankgesellschaft und ihren Töchtern
aufgelegten Fonds und über die Verluste der einzelnen Fonds? 2.
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Immobilien in
den Objektgesellschaften und welche und wieviele Gesellschaften wurden
nachträglich aus der Risikoabschirmung herausgenommen, weil sie z.B.
erst 2001 gegründet wurden, wie dies am 9. April 2002 zugesagt wurde? 3.
Welche genauen Informationen hat der Senat über den
Zustand der für die Riskobetrachtung relevanten Mietvertragsdaten und
ihre Erfassung? 4.
Welche Konsequenzen zieht der Senat, wenn bei den
Immobilienkäufen der abgeschirmten
Fonds Betrug oder Untreueverdacht besteht? 5.
Welche Konsequenzen zieht der Senat, wenn nicht nur eine
Immobilie, sondern auch die „Pre-opening-Kosten“ übernommen
wurden wie z.B. bei ProSeniore und welche Auswirkungen hat die
Inhaftierung des Geschäftsführers dieser Gesellschaft auf die
geschuldeten 40 Millionen Euro? 6.
Welche Schritte ergreift der Senat, um die Fondsanleger an
der Minimierung der Schäden aus den Fonds zu beteiligen? 7.
Welche Revitalisierungsmaßnahmen wurden bisher durchgeführt
und wie hoch sind bisher die Kosten dafür, haben z.B. auch die Mieter
in Cottbus eine Chance auf Modernisierung ihrer ehem. Aubiswohnungen,
wie es ihnen seit zwei Jahren versprochen wurde? 8.
Welche Auswirkungen hat die Insolvenz des Hausverwalters
WSHG und wer übernimmt deren „Verpflichtungen“? 9.
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurde bisher
Schadensersatz für abgeschirmte Risiken eingefordert? 10.
Wie verhindert der Senat, dass die Risiken durch
schlechtes Management, fehlende Revitalisierung oder neue Seilschaften,
täglich größer anstatt kleiner werden? 11.
Wie weit ist der Aufbau der Controllinggesellschaft
gediehen, wann und mit welchem Know how wird sie ihre Arbeit aufnehmen? 12.
Welche Maßnahmen wird der Senat beim Verkauf der
Bankgesellschaft ergreifen, um die abgeschirmten Risiken von dem Rest
der Bank zu trennen? Wie wird er die weitere Aufklärung der Affäre
durch den Untersuchungsausschuss bei einer Privatisierung der Bank
garantieren? Begründung: Die Bearbeitung all der unglaublichen Vorfälle in der
Bank und deren Töchtern scheint immer noch nicht klare Erkenntnisse
über die Immobilien, deren Ertrag und Zustand und die notwendigen
Revitalisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Diese sind aber von ganz
entscheidender Bedeutung für die Höhe der zukünftigen tatsächlich
zu zahlenden Verluste. Firmeninsolvenzen mit denen sich auch aus Verpflichtungen
gestohlen werden kann, Inhaftierungen von Geschäftsführern,
Entlastungen von persönlich haftenden Gesellschaftern, Leerstand
durch nicht durchgeführte Sanierung oder die Unzulänglichkeiten bei
der Durchführung der Risikoverwaltung führen täglich zur Erhöhung
der Belastung der SteuerzahlerInnen, die dieses Desaster nicht zu
verantworten haben. Es ist die dringende Aufgabe des Senats, alles erdenkliche
zu tun und zu versuchen, um die zu zahlenden Verluste zu minimieren
und dabei selber den Prozess voran zu treiben und nicht zu warten, was
die Bank von sich aus zu tun bereit ist. Berlin, den 3. September 2002 und die übrigen
Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |